Disziplinarbefugnis

Disziplinarbefugnis - Befugnis staatlicher Leiter, Werktätige in einem Disziplinarverfahren durch Ausspruch einer Disziplinarmaßnahme für eine schuldhafte Verletzung von Arbeitspflichten verantwortlich zu machen. Grundsätzlich ist der Betriebsleiter der Disziplinarbefugte. Die Disziplinarbefugnis für den Ausspruch eines Verweises oder strengen Verweises kann durch Festlegungen in der betrieblichen Arbeitsordnung leitenden Mitarbeitern übertragen werden. Eine Delegierung der Disziplinarbefugnis im konkreten Einzelfall ist nicht möglich.