Dokumentenregulativ

Dokumentenregulativ - Kurzbez. für einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumentenakkreditive, hrsg. von der Internationalen Handelskammer Paris, erstmalig 1933 vom 7. Kongress der Internationalen Handelskammer aufgestellt. Entsprechend der Entwicklung des Akkreditivgeschäftes wurden sie 1951 und 1962 revidiert. Die gegenwärtige Fassung ist seit 1963 gültig. Darin werden verschiedene Begriffe ausgelegt und kommentiert, die Haftbarkeit der mit der Durchführung von Akkreditivgeschäften beauftragten Banken umschrieben und das Vorgehen erläutert, das einzuschlagen ist, wenn Abmachungen fehlen oder unvollständig sind. Die darin enthaltenen Regeln und Begriffsbestimmungen beziehen sich auf alle Dokumentenakkreditive und sind für alle beteiligten Banken bindend, die erklärt haben, nach dieser Richtlinie zu arbeiten, sofern nicht ausdrücklich anderweitige Vereinbarungen getroffen worden sind. Die Deutsche Außenhandelsbank AG und die Deutsche Handelsbank arbeiten nach den Prinzipien des Dokumentenregulativs.