Doppelversicherung

Doppelversicherung - Versicherung eines Objektes gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherern. Dabei übersteigen die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert. Die Doppelversicherung widerspricht den gesellschaftlichen Verhältnissen im Sozialismus und ist in praktisch bedeutungslos. Unter kapitalistischen Bedingungen sind die Versicherer dem Versicherungsnehmer bei bestehender Doppelversicherung als Gesamtschuldner nach Maßgabe ihrer Verträge verpflichtet. Ihre Leistungspflicht wird durch den dem Versicherungsnehmer entstandenen Schaden begrenzt.