Drittschuldner

Drittschuldner - Bürger oder Betrieb, dem gegenüber ein Schuldner eine Geldforderung hat, die zur Realisierung einer Verpflichtung des Schuldners auf Antrag des Gläubigers gerichtlich gepfändet wurde. Der Drittschuldner hat die von ihm geschuldete Leistung statt an den Schuldner an dessen Gläubiger zu erbringen. Hauptfall ist die Pfändung der Arbeitslohnansprüche eines Werktätigen gegenüber dem Betrieb (Drittschuldner) wegen vollstreckbarer Zahlungspflichten. Die gerichtliche Pfändungsanordnung verpflichtet den Drittschuldner zur Durchführung der getroffenen Anordnung und zu bestimmten Mitteilungen an das Gericht und bei Pfändung von Arbeitslohnansprüchen auch zur Durchführung der vorgeschriebenen Maßnahmen bei Arbeitsplatzwechsel des Schuldners, bei Ruhen seines Arbeitsrechtsverhältnisses und bei Ausscheiden aus dem Betrieb. Verletzt der Drittschuldner seine Pflichten, ist er dem Gläubiger gegebenenfalls ersatzpflichtig.