Drucksache

Drucksache - Briefsendung, deren Inhalt durch Vervielfältigung auf Papier oder papierähnlichen Stoffen mittels Druck oder ähnlicher Verfahren, Belichtung oder Stempel hergestellt worden ist. Mit der Schreibmaschine angefertigte Schriftstücke sowie ihre als Durchschrift hergestellten Vervielfältigungen gelten nicht als Drucksache. Drucksachen sind bis 500 g zugelassen und offen einzuliefern. Als offen gelten auch Drucksachen mit einem leicht lösbaren und wiederherzustellenden Verschluss. Zusatzleistungen der Post sind zulässig.