Durchlaßfähigkeit

Durchlaßfähigkeit - 1. Maß, welches das Maximum von Erzeugnissen oder Leistungen ausdrückt, das in einem bestimmten Bereich in einem bestimmten Zeitraum produziert bzw. erbracht werden kann. Die Durchlaßfähigkeit kann ermittelt werden für Produktionsbereiche (Arbeitsplatz, Fließstrecke, Meisterbereich, Produktionsabt.) und für andere betriebliche Bereiche (z. B. innerbetrieblicher Transport, Kontrolle). Bestimmt wird die Durchlaßfähigkeit von dem je Erzeugnis oder Leistung im Bereich notwendigen Arbeitszeitaufwand sowie von den anfallenden Stillstandszeiten. Aus der Durchlaßfähigkeit der Bereiche eines Industriebetriebes sind die innerbetrieblichen Disproportionen zu erkennen. Bei der Ermittlung der Kapazität und der Kapazitätsausnutzung wird die Durchlaßfähigkeit der Bereiche im Betrieb sichtbar gemacht. Der Bereich mit der niedrigsten Durchlaßfähigkeit ist der Engpass, der die Kapazitätsausnutzung im gesamten Betrieb begrenzt. Kapazität, Kapazität, Ausnutzung der, Stillstände, technisch bedingte - 2. Transp Anzahl der Transporteinheiten (Fahrzeuge, Züge), Mengeneinheiten von Gütern (t, m3) oder Personen (P), die während eines bestimmten Betriebszeitraumes (in der Regel 24 Stunden) auf einer Strecke (Transportweg) bzw. durch einen Verkehrsknoten verkehren können. Die Durchlaßfähigkeit ist abhängig Anlagen (z. B. Anzahl der Streckengleise bzw. Fahrspuren oder auch Breite und Beschaffenheit des Transportweges, mögliche und zulässige Fahrgeschwindigkeit, notwendige Block- bzw. Fahrzeugabstände, eventuelle Sicherungseinrichtungen), von den eingesetzten Fahrzeugen, von der Organisation des Betriebsablaufes (z. B. Fahrplan, Arbeitsorganisation) sowie von natürlichen Einflüssen, wie mögliche Betriebstage je Jahr.