EC Karte

Die EC Karte ist eine alltäglicher Gebrauchsgegenstand. Es sind jedoch folgende Aspekte zu berücksichtigen. EC Karten und Eurocheques sind häufig Gegenstand von Missbrauch. Dabei entsteht jährlich in der Eurozone ein Schaden von mehreren Millionen Euro. Wer hier den Schaden aus einem solchen EC Karten Betrugsfall trägt, müssen häufig die Gerichte entscheiden. Es gibt zu diesen Fällen keine eindeutige Rechtssprechung. Der Grund dafür könnte bei diesen Delikten mit der EC Karte darin liegen, dass es sich um relativ kleine Fälle handelt, so dass der Bundesgerichtshof noch nicht zu diesem Thema angerufen wurde. Es lässt sich hier jedoch ein eindeutiger Trend feststellen, da immer mehr Gerichtsurteile dem EC Karten Kunden recht geben. Hier gestehen immer mehr Gerichte dem Kunden ein Beweiserleichterungsrecht zu, nach dem nicht der Kunden sein Unverschulden nachweisen muss, sonder vielmehr die Bank nachweisen muss, dass den Kunden eine Mitschuld am Missbrauch der EC Karte trifft.

Dies stellt jedoch ein schwieriges Unterfangen für die Kreditinstitute dar, da die Ganoven mit sehr raffinierten Tricks vorgehen.

Die Kartenmafia ist besonders in den Ländern um das Mittelmeer zuhause. Hier sollte bei der Benutzung der EC Karte oder der Kreditkarte größte Sorgfalt walten. Dabei geht es nicht nur um das Ausspähen der PIN-Nummer. Es kommt vielmehr dazu, dass der Magnetstreifen der

Karte ausgelesen wird und der Kunden die PIN-Nummer der EC Karte gleich mit liefert.

Ein Verlust der EC Karte ist der Bank unverzüglich und ohne schuldhaftes Verzögern mitzuteilen. Erfolgen kann dies erste, wenn der Kunden den Verlust der EC Karte bemerkt. Anschließend sollte eine Mitteilung an die Konto führende Stelle in der Bank ergehen.

Hier ist es ratsam den Verlust der EC Karte nicht nur der Bank sonder auch den zentralen Annahmesperrdienst mitzuteilen, da die Banken manchmal behaupten, dass sie nicht oder zu spät über den Verlust der EC Karte benachrichtigt wurden.

Sollte der EC Kartenbesitzer seinen Pflichten hier nicht nach, so bilden die Grundsätze des Mitverschuldens die Grundlage für eine Haftung von Bank und Kunden.