Ehegattenzuschlag

Ehegattenzuschlag - zu den Renten der Sozialversicherung für den arbeitsunfähigen bzw. im Rentenalter stehenden Ehegatten gewährte Leistung, wenn dieser keine eigene Rente erhält. Ehegattenzuschlag wird zur Altersrente, Invalidenrente, Kriegsbeschädigtenrente und Unfallrente auf Grund eines Körperschadens und mehr gezahlt.