Eigenmittelausstattung

Eigenmittelausstattung - planmäßiger Einsatz von Eigenmitteln zur anteiligen Finanzierung der Grund- und Umlaufmittel. Ziel der Eigenmittelausstattung ist es, die Verantwortung der Betriebe für die planmäßige Erwirtschaftung und Verwendung der finanziellen Mittel zu stärken und den lückenlosen Einsatz aller verfügbaren Geldmittel der Betriebe zu gewährleisten. Der Anteil der Eigenmittelausstattung an der Deckung des gesamten Finanzbedarfs wird in Form durch zentrale Entscheidungen verbindlich, jedoch für die Grund- und Umlaufmittel und die Wirtschaftszweige differenziert festgelegt. Bei der Bestimmung der Eigenmittelausstattung mit Umlaufmitteln ist zu beachten: Da der Finanzbedarf während des Jahres in den meisten Betrieben mehr oder weniger schwankt, geht die Planung der eigenen Umlauf- mittel von dem Quartal aus, in dem der niedrigste Finanzbedarf entsteht. Ein bestimmter Prozentsatz des Finanzbedarfs dieses Quartals wird durch selbsterwirtschaftete Mittel gedeckt. Der restliche Finanzbedarf dieses Quartals sowie . der planmäßige Mehrbedarf der übrigen Quartale wird durch planmäßige Kredite (Umlaufmittelkredit) finanziert. Das gewährleistet, dass die Betriebe zu keinem Zeitpunkt des Jahres überschüssige Umlaufmittel besitzen, jährlich nur einmal eigene Umlaufmittel zugeführt oder freigesetzt werden müssen und die Bank die Betriebe über die ständig ausgereichten Plankredite stimulieren und kontrollieren kann. Die eigenen Umlaufmittel der Betriebe (Erstausstattung und eigene Mittel) werden als Umlaufmittelfonds bezeichnet.