Eigentum

Eigentum - ökonomische Kategorie, die die Gesamtheit aller grundlegenden gesellschaftlichen Beziehungen und Prozesse der Menschen im gesellschaftlichen Reproduktionsprozess bei der Aneignung der Natur zum Zwecke der produktiven und individuellen Konsumtion umfasst. Einmal in einer bestimmten Form entstanden, kann Eigentum nur in der ständigen Bewegung existieren. Die Bewegung ist ein Wesensbestandteil der Aneignung. Nur so ist Eigentum auch als gesellschaftliches Verhältnis auf zufassen, das einem bestimmten Niveau der allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklung entspricht. Seine juristische Widerspiegelung erfährt diese objektive Kategorie im Eigentumsrecht (Eigentumsrecht, sozialistisches). Die juristische Fixierung versucht, die wichtigsten Seiten dieser dynamischen Kategorie entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen vorwiegend statisch zu erfassen. Deshalb muss auch die juristische Fassung in bestimmten Zeitabständen verändert werden, um der objektiven. Bewegung des Aneignungsprozesses gerecht zu werden. Wir unterscheiden Eigentum an Produktionsmitteln und persönliches Eigentum an Konsumtionsmitteln. Das Eigentum an den Produktionsmitteln ist das entscheidende sozialökonomische Verhältnis bei der Aneignung der materiellen Güter und Leistungen. Es bringt deshalb auch die entscheidenden Unterschiede zwischen den einzelnen sozialökonomischen Formationen zum Ausdruck. Es wird durch 3 spezifische Merkmale charakterisiert: a) Es ist das grundlegende gesellschaftliche Verhältnis. b) Es drückt die Verbindung von Aneignung der Natur und Sozialstruktur der Gesellschaft aus c) Es erfasst alle 4 Phasen (Produktion, Distribution, Zirkulation, Konsumtion) der Reproduktion. Auf dieser Grundlage vollzieht sich die Vereinigung von Arbeitskraft und Produktionsmittel. Die Art und Weise dieser Vereinigung ist sichtbarer Ausdruck der jeweiligen gesellschaftlichen Beziehungen bei der Aneignung. Sie wird vom jeweiligen Niveau der Produktivkräfte bestimmt. Das Eigentum an Produktionsmitteln bzw. der Aneignungsprozess erscheint in konkreten, historisch bedingten Formen, die den Charakter der Produktionsverhältnisse prägen und auch Umfang sowie Entwicklungsrichtung des persönlichen Eigentums an Konsumgütern bestimmen. Historisch gesehen tritt das Eigentum an Produktionsmitteln in 2 prinzipiell verschiedenen Formen auf, als privates und gesellschaftliches Eigentum an Produktionsmitteln. Die gesellschaftliche Form des Eigentums ist für den Menschen als gesellschaftliches Wesen die zweckmäßigste Organisationsform im Produktionsprozess. Sie war der Ausgangspunkt der Entwicklung (Urgesellschaft) und ist das Ziel der menschlichen Entwicklung (Sozialismus/Kommunismus). Das private Eigentum an Produktionsmitteln wurde auf einer bestimmten Entwicklungsstufe objektiv notwendig. Es ist ein historisches Zwischenglied zur Herausbildung des gesellschaftlichen Eigentum auf höherer Stufe. Mit seinem Aufkommen geht die Spaltung der Gesellschaft in einander feindlich gegenüberstehende Klassen einher. Es ist die Ursache für die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen. Seine jeweilige Form bringt die Unterdrückung und Ausbeutung einer Klasse durch eine andere zum Ausdruck. Umwälzungen in den Klassenverhältnissen sind unlöslich mit Veränderungen im Eigentum verbunden. Seine höchstmögliche Ausprägung erfährt das private Eigentum an Produktionsmitteln im Kapitalismus. Es ist charakterisiert durch die völlige Trennung von Produzent und Eigentümer. Der formaljuristische freie Lohnarbeiter wird zum Verkauf seiner Arbeitskraft an den Eigentümer der Produktionsmittel gezwungen. Das Ergebnis der Produktion befindet sich in der Hand des Eigentümers und nicht des Schöpfers der neuen Gebrauchswerte. In dieser Trennung von Produzent und Eigentümer liegt das Wesen der Ausbeutung begründet, weil die Differenz zwischen dem neugeschaffenen Wert und dem Wert der Ware Arbeitskraft zur Herausbildung des Mehrwerts als der typisch kapitalistischen Form der Aneignung führt. In seiner entwickelten Form tritt das private Eigentum dem Arbeiter nicht mehr in personifizierter Weise gegenüber. Die Vergesellschaftung der Produktivkräfte führt zur Verflechtung der Einzelkapitale (Monopole) und in der Endkonsequenz auch zur Verflechtung mit dem Staat (Kapitalismus, staatsmonopolistischer). Dabei zeigt sich, dass diese Vergesellschaftung immer stärker auch den gesellschaftlichen Charakter der Aneignung erfordert. Die kapitalistische Gesellschaft ist nicht in der Lage, eine über die Interessen der herrschenden Klasse hinausgehende Aneignung zu ermöglichen. Folglich wird ihre Beseitigung unumgänglich im Interesse einer Gesellschaft, die den Aneignungsprozess als gesellschaftliche Aufgabe im Interesse aller Mitglieder der Gesellschaft betrachtet. Dieser historisch notwendige Prozess vollzieht sich nicht im Selbstlauf, sondern setzt das revolutionäre Handeln voraus. Im Ergebnis einer revolutionären Umwälzung entstehen Möglichkeiten für die Herausbildung, Entwicklung und volle Entfaltung des gesellschaftlichen Eigentums an Produktionsmitteln. Die Herausbildung des gesellschaftlichen Eigentums ist ein Prozess, der sich über die gesamte Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus erstreckt. Die Entwicklung des gesellschaftlichen Eigentums bezieht sich vor allem auf seine qualitative Ausprägung in der ersten Phase der kommunistischen Produktionsweise. Seine volle Entfaltung erreicht das gesellschaftliche Eigentum erst im Kommunismus. Neben dem Eigentum an Produktionsmitteln ist das persönliche Eigentum an Konsumgütern in allen Produktionsweisen existent. Es umfasst jene Güter, die durch Arbeit oder Ausbeutung in die Verfügungsgewalt des Einzelnen gelangen, mit dem Ziel, seine individuellen Bedürfnisse soweit wie möglich zu befriedigen. Das persönliche Eigentum, sein sozialökonomischer Charakter und Inhalt, ergibt sich aus dem Eigentum an Produktionsmitteln, ist von ihm abgeleitet.