Eigentumsvorbehalt

Eigentumsvorbehalt - vereinbarte aufschiebende Bedingung, nach der eine veräußerte bewegliche Sache erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises in das Eigentumsrecht bzw. die Fondsinhaberschaft des Erwerbers übergeht und der Verkäufer berechtigt ist, bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten. Bes. Formen des Eigentumsvorbehalt sind a) der verlängerte Eigentumsvorbehalt, der vorliegt, wenn sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die durch Verarbeitung neu entstandenen Waren erstreckt oder wenn der Erstkäufer bei Weiterveräußerung das Eigentumsrecht für den Verkäufer vorbehält, b) der erweiterte Eigentumsvorbehalt, welcher wirksam bleibt, bis sämtliche, auch aus anderen Geschäften herrührende Forderungen des Verkäufers vom Käufer erfüllt sind. Bedeutung hat der Eigentumsvorbehalt vornehmlich im internationalen Wirtschaftsverkehr mit Partnern aus nichtsozialistischen Staaten.