Eilsendung

Eilsendung - Zusatzleistung für bestimmte Postsendungen, indem diese Sendungen vorrangig bearbeitet und mit den schnellsten Postverbindungen (jedoch nur auf Verlangen mit Luftpost) befördert werden. Früher wurden derartige Sendungen als Eilbriefe bezeichnet. Eilsendung werden am Eingangstag während der Dienstbereitschaft des Bestimmungspostamtes ausgehändigt. Die Aushändigung erfolgt je nach der Zeit des Eingangs der Postsendung entweder gemeinsam mit der regelmäßigen Aushändigung der anderen Postsendungen oder Presseerzeugnisse über Hausbriefkästen oder Fachanlagen oder durch bes. Boten an der Wohnung. Postsendungen mit lebenden Tieren werden stets durch bes. Boten ausgehändigt. Eilsendung können sein: Briefe, Postkarten, Drucksachen, Blindensendungen, Päckchen, Wirtschaftspäckchen, Pakete, Wirtschaftspakete, Postanweisungen, Einzahlungsaufträge, Zahlungsanweisungen. Für Postwurfdrucksachen, Zahlkarten und Postsendungen mit den Zusatzleistungen Behandlung als Bahnhofssendung, Behandlung als Postzeitungsgut und Zustellungsurkunde ist die Zusatzleistung Eilsendung nicht zugelassen. Die Postsendungen sind durch Eilsendung zu kennzeichnen.