Einbruchdiebstahlversicherung

Einbruchdiebstahlversicherung - Versicherung von Sachen für den Fall ihrer widerrechtlichen Wegnahme durch Einbruch. Der Begriff des Einbruchdiebstahls ist in den betreffenden Versicherungsbedingungen definiert. Der Versicherer ersetzt den Wert der bei einem Einbruch entwendeten oder beschädigten versicherten Sachen sowie die durch einen Einbruch oder Einbruchversuch an Gebäuden, Möbeln u. a. Behältnissen entstehenden Schäden. In hat die Einbruchdiebstahlversicherung als selbständige Versicherungsform durch die Einführung eines komplexen Versicherungsschutzes für die sozialistische Wirtschaft und das persönliche Eigentum der Bürger kaum noch Bedeutung. In engem Zusammenhang mit der Einbruchdiebstahlversicherung steht die Beraubungsversicherung. Sie bietet Versicherungsschutz für den Fall des Verlustes von Sachen, Bargeld und Geldeswert durch Raub oder räuberische Erpressung. Sie kann als selbständige Versicherungsform betrieben werden oder ist Bestandteil der Einbruchdiebstahlversicherung bzw. in den Versicherungsformen eingeschlossen, in denen die Einbruchdiebstahlgefahr mitversichert ist. Sofern die Beraubungsversicherung als selbständige Versicherungsform betrieben wird, tritt sie in zwei Formen auf: als Geschäftsberaubungsversicherung (Versicherung gegen Innenberaubung) und als Botenberaubungsversicherung.