Einfuhrgenehmigung

Einfuhrgenehmigung, Einfuhrbewilligung - staatliche Genehmigung des Imports bestimmter Waren aus bestimmten Ländern. In kapitalistischen Ländern ist die Einfuhrgenehmigung eine unmittelbare Konsequenz der Einfuhrbeschränkung, die an die Stelle der freien Warenein- und -ausfuhr getreten ist (Außenhandelsrestriktionen). Der Importeur beantragt die Einfuhrgenehmigung in Form der Einfuhrlizenz für kontingentierte Waren bei der zuständigen staatlichen Behörde und erhält diese meistens zusammen mit der Devisenzuteilung (Außenhandelslizenz). In erfolgt die Einfuhrgenehmigung in Form der bestätigten Einfuhrbestellung auf der Grundlage der staatlichen Importaufgaben.