Einfuhrnebenabgaben

Einfuhrnebenabgaben - neben dem Einfuhrzoll in den meisten kapitalistischen Ländern erhobene Abgaben auf Importwaren. Einfuhrnebenabgaben wirken wie Einfuhrzölle und können daher auch als zollgleiche Abgaben bezeichnet werden. Die Einfuhrnebenabgaben lassen sich in drei große Gruppen einteilen: a) (Einfuhr-)Steuern, insbesondere Verbrauchsteuern und Umsatzsteuern bzw. Einfuhrumsatzsteuer ; b) Monopolausgaben und Abschöpfungsbeträge; c) Gebühren (insbesondere Einfuhrbewilligungsgebühren, Konsultationsgebühren, Hafengebühren, Zollgebühren, statistische Gebühren). Die Einfuhrnebenabgaben sind fiskalisch (Erzielung von Staatseinnahmen) oder protektionistisch (Schutz einheimischer Produktion) motiviert.