Einfuhrverbot

Einfuhrverbot - vom Staat erlassenes Verbot der Einfuhr bestimmter Waren. Entsprechend dem gesellschaftlichen Charakter des Staates und seiner politischen Zielsetzung werden aus politischen, ökonomischen und anderen Gründen Einfuhrverbot erlassen. Die einfuhrverbotenen Waren werden im allgemeinen in einer Verbotsliste zusammengefasst. In besteht z. B. für revanchistische und kriegspropagierende Literatur Einfuhrverbot In Entwicklungsländern werden z. T. für Waren, die durch neue Industriebetriebe im eigenen Land ausreichend hergestellt werden, Einfuhrverbot erlassen, um die junge Industrie vor der ausländischen Konkurrenz zu schützen. In ähnlicher Richtung wirken auch Einfuhrzölle.