Einfuhrvertrag
Einfuhrvertrag - Form des Wirtschaftsvertrages zur Sicherung des Imports im Außenhandel. Der Einfuhrvertrag wird zwischen den importierenden Außenhandels- und den Importbetrieben (Bedarfsträger) abgeschlossen, um ihre wechselseitigen Beziehungen zur Vorbereitung und Durchführung des Imports zu vereinbaren. Er trägt dazu bei, die plangerechte Versorgung der Volkswirtschaft und der Bevölkerung entsprechend den Bezugs- und Realisierungsmöglichkeiten bei sparsamster Verwendung der Importmittel zu sichern.