Eingabe

Eingabe - 1. Vorschläge, Hinweise, Anliegen oder Beschwerden von Bürgern oder gesellschaftlichen Organisationen, die in Verwirklichung des durch die Verfassung verbürgten und gesetzlich ausgestalteten Eingabenrechts an Volksvertretungen, staatliche und wirtschaftsleitende Organe, volkseigene Betriebe und Kombinate, sozialistische Genossenschaf ten und Einrichtungen sowie an Abgeordnete gerichtet werden. Schriftliche oder mündliche Eingabe sind entsprechend den Rechtsvorschriften zu bearbeiten, zu entscheiden, zu beantworten und auszuwerten. Rechtsmittel, Neuerervorschläge und andere Anträge, deren Bearbeitung durch besondere Rechtsvorschriften geregelt ist, sind keine Eingabe. Eingabe dienen der Mitgestaltung der staatlichen Leitung durch die Bürger, der gesellschaftlichen Kontrolle der Werktätigen über die staatliche Leitung wie auch der Befriedigung bestimmter Bedürfnisse der Bürger und der Gewährleistung ihrer Rechte. Eingabe sind folglich Bestandteile realer sozialistischer Demokratie. - 2. Aufnahme von Informationen von einem äußeren Träger in ein System der Datenverarbeitung. Häufig wird auch die eingegebene Information selbst als Eingabe bezeichnet.