Einigung

Einigung - Übereinstimmung des Willens von Vertragspartnern, die durch den Austausch entsprechender Angebots- und Annahmeerklärungen zustande kommt. Durch die Einigung wird der Vertrag begründet, geändert oder aufgehoben. Die Einigung auf der Grundlage des sozialistischen Rechts gewährleistet, dass die Interessen der Partner wechselseitig und mit den gesellschaftlichen Erfordernissen in Übereinstimmung gebracht werden. Weicht die Annahme vom Angebot ab, ist bei innerstaatlichen Wirtschaftsverträgen in der Regel von einer Teileinigung auszugehen. - Kommt es im Schiedsverfahren vor dem Staatlichen Vertragsgericht in Übereinstimmung mit dem sozialistischen Recht zu einer Einigung zwischen den Partnern, wird das Verfahren durch Einstellungsbeschluss beendet.