Einkaufsgenossenschaft

Einkaufsgenossenschaft - Zusammenschluss juristisch selbständiger Einzelhändler zu dem Zweck, durch Gemeinschaftseinkauf Beschaffungsvorteile zu erzielen. Historisch entstanden die Einkaufsgenossenschaft als Abwehrreaktion des mittelständischen Handels gegen den wachsenden Konkurrenzdruck der Handelsmonopole. Unter imperialistischen Bedingungen haben Einkaufsgenossenschaften selbst monopolkapitalistischen Charakter angenommen. Sie überschreiten im Profitkampf die Einzelhandelssphäre und übernehmen Großhandelsfunktionen, diktieren den angeschlossenen Einzelhändlern die Sortiments-, Preis- sowie Absatzpolitik und legen verbindliche Geschäftsbedingungen fest. Verbunden damit wird die Selbständigkeit der angeschlossenen Einzelhändler entscheidend eingeschränkt. Einkaufsgenossenschaft können unterschiedlichen Rechtsformen zugeordnet werden, wobei die Form der GmbH dominiert.