Einkaufsplan

Einkaufsplan - Festlegung der Waren, die in einem Planzeitraum von Groß- und Einzelhandelsbetrieben für die Versorgung der Bevölkerung bei den jeweiligen Lieferanten eingekauft werden sollen. Der Einkaufsplan ist Bestandteil des Betriebsplanes und Grundlage für den Wareneinkauf und die Kontrolle der Vertragsabschlüsse. Der Einkaufsplan muss anhand des staatlichen Versorgungsauftrages in enger Zusammenarbeit zwischen Groß- und Einzelhandel sowie in Einklang mit der Umsatz- und Warenfondsplanung aufgestellt werden. Für den Einkaufsplan sind bes. bedeutsam: Beschaffungsvolumen, Feinsortiment, Umsatzgrößen und Bezugsmengen je Sortiment, Preisgruppenanteile, Bezugsquellen, Lieferzeiten und -termine, Warenbestände und die Bevorratung für den künftigen Versorgungszeitraum. Die Sortimentskonzeptionen, die Handel und Produktion vereinbart haben, sind für die Einkaufsplanung eine wichtige Grundlage. Der Einkaufsplan wird durch die zuständigen örtlichen Staatsorgane unter Beachtung der versorgungspolitischen Schwerpunkte im Territorium, vor allem des bezirklichen Versorgungsplanes, bestätigt. Die Summe aller Einkaufsplan ergibt den Warenbezugsplan des jeweiligen Wirtschaftszweiges, der die Warenfondsplanung spezifiziert und konkretisiert.