Einkaufspreis

Einkaufspreis - 1. im Sozialismus der vom Abnehmer eines Erzeugnisses bzw. einer Leistung zu entrichtende Preis, der im Gegensatz zum Einstandspreis die jeweiligen Warenbezugskosten nicht enthält; auch als Kaufpreis bezeichnet. - 2. im Kapitalismus werden Brutto- und Nettoeinkaufspreis unterschieden. Als Bruttoeinkaufspreis (Einkaufsrechnungspreis) wird der vom Lieferanten in Rechnung gestellte Preis bezeichnet. Werden ihm die Warenbezugskosten (z. B. Fracht, Rollgeld, Versicherung, Umpackkosten) hinzugerechnet und die Rechnungsabzüge (z.B. Rabatte, Mengenkorrekturen, Korrekturen für Wertminderungen) von ihm abgesetzt, erhält man den Nettoeinkaufspreis, auch Einstandspreis genannt.