Einkaufszentrum

Einkaufszentrum - planmäßig entwickelte Einrichtungen zur umfassenden Versorgung der Bevölkerung in einem oder mehreren Objekten eines relativ eng begrenzten Gebietes inmitten von Wohnsiedlungen, Stadtzentren oder Stadtbezirkszentren, aber auch an Konzentrationspunkten des Touristen- und Urlauberverkehrs. Einkaufszentrum sind gekennzeichnet durch die konzentrierte, komplexe Anordnung von Einrichtungen des Einzelhandels (u. a. Kaufhäuser, Kaufhallen, Verkaufsstellen des .Fachhandels) mit aufeinander abgestimmtem Sortimentsprofil und entsprechenden Dienstleistungen sowie Gaststätten, die vielfach durch einen durchgängigen Fußgängerbereich miteinander verbunden sind. Einkaufszentrum sollen möglichst Bestandteil eines gesellschaftlichen Zentrums sein, zu dem Einrichtungen für Dienstleistungen sowie für kulturelle, sportliche, medizinische u. a. Zwecke gehören. Diese Kombination unterschiedlicher Betriebe und Einrichtungen trägt dazu bei, die materiellen und geistig-kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung immer besser zu befriedigen, und fördert ein reges gesellschaftliches Leben. Wesentliche Vorteile der Einkaufszentrum sind: Die Kunden sparen durch die konzentriert angebotenen Sortimente und Dienstleistungen Zeit und Wege; es bestehen gute Voraussetzungen für einen rationellen Umschlag der Waren. Einkaufszentrum lösen schrittweise die historisch überholten und für die Konsumenten sehr zeitaufwendigen Einzelstandorte und Einkaufsstraßen mit vorwiegend kleinen Verkaufsstellen und stark zersplittertem Sortiment ab. In vollzieht sich die Entwicklung von Einkaufszentrum differenziert; indem aus kleinen Verkaufsstellen durch Rekonstruktion und Sortimentsbereinigung Großobjekte an einem Standortkomplex entstehen; mit der Rekonstruktion des Handelsnetzes verkehrsfreie Einkaufsboulevards geschaffen und in den Schwerpunktgebieten des Wohnungsbaus derartige Zentren neu errichtet werden. Die Entstehung von Einkaufszentrum setzt das planmäßig koordinierte Handeln aller an der Versorgung beteiligten Partner voraus (territoriale Staatsorgane, Einzelhandelsbetriebe unterschiedlicher Eigentumsformen, Dienstleistungsbetriebe, Einrichtungen der örtlichen Versorgungswirtschaft).