Einkommen

Einkommen - 1. Einnahmen, die durch die Realisierung des in der Gesellschaft produzierten Neuwerts vom Staat, von den Betrieben und den einzelnen Mitgliedern der Gesellschaft angeeignet werden. Nach Abzug des Ersatzfonds (Ersatzfonds, gesellschaftlicher) vom gesellschaftlichen Gesamtprodukt verbleibt das Nationaleinkommen. Dieses wird auf der Grundlage der historisch entstandenen Arbeitsteilung und entsprechend den Erfordernissen der Entwicklung der Produktion und Reproduktion verteilt und umverteilt (Distribution, Umverteilung). Die Grundlage für die Entstehung der Einkommen und damit auch für deren Umverteilung wird in der produktiven Sphäre geschaffen; die Produktionsverhältnisse bestimmen die klassenmäßige Verteilung der Einkommen Hierbei treten grundsätzlich Primäreinkommen und Sekundäreinkommen, auch als ursprünglich und abgeleitete Einkommen bezeichnet, in Erscheinung. Die Verteilung und Umverteilung des Nationaleinkommens ist nicht mit einer einmaligen Aufteilung des Nationaleinkommens in Primär- und Sekundäreinkommen abgeschlossen, sondern ist ein vielstufiger Prozess, da z. B. auch Umverteilung von Einkommen durch Zentralisierung von Mitteln seitens des sozialistischen Staates, die sowohl aus Primär- als auch aus Sekundäreinkommen resultieren, vorgenommen wird (Steuern, Abgaben etc.). Im Ergebnis dieses Prozesses entsteht das Endeinkommen. Dieser Prozeß unterscheidet sich im sozialistischen Wirtschaftssystem prinzipiell von dem im kapitalistischen Wirtschaftssystem. Während im Kapitalismus bei der Einkommensbildung die Sicherung von kapitalistischem Profit im Vordergrund steht, dient die sozialistische Einkommensbildung der Sicherung und Realisierung gesellschaftlicher Erfordernisse und damit der bestmöglichen Befriedigung der Bedürfnisse der einzelnen Mitglieder der Gesellschaft. Gesamtprodukt, gesellschaftliches, Reineinkommen - 2. im steuerrechtlichen Sinne der Gesamtbetrag der Einkünfte (Einkünfte, steuerrechtliche) aller Einkunftsarten (Einkünfte aus Land-, Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit, nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte - dazu gehören z. B. wiederkehrende Einkünfte wie vererbliche Renten, Leibrenten, Zuschüsse und sonstige Vorteile, Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und der Vermietung beweglicher Gegenstände) nach Ausgleich mit Verlusten, soweit es die gesetzlichen Bestimmungen gestatten, und nach Abzug der Sonderausgaben.