Einzahlungsauftrag

Einzahlungsauftrag - Postsendung, durch die am Postschalter eingezahlte Geldbeträge mit einem Vordruck zur Gutschrift auf ein Konto beim kontoführenden Kreditinstitut (außerhalb des Postscheck-, Postspargiro- und Postsparkassendienstes) übermittelt werden. Die Höhe des Betrages ist nicht begrenzt. Einzahlungsauftrag wurde in 1954 eingeführt. Sie ersetzen den vorher üblichen Weg des Zahlungsverkehrs über die Einzahlung mit Zahlkarte an das Postscheckkonto des das Gutschriftkonto führenden Kreditinstituts des Empfängers.