Einzelhandelsbetrieb

Einzelhandelsbetrieb - ökonomisch, juristisch und technisch-organisatorisch eigenverantwortlich tätige gesellschaftliche und wirtschaftliche Einheit, in der Arbeitskräfte, Arbeitsmittel, Arbeitsgegenstände und finanzielle Fonds vereinigt sind, um den Zirkulationsprozess bei Konsumgütern abzuschließen (Einzelhandel). Dabei werden Teilprozesse des Wareneinkaufs, der Bestandshaltung und des Warenverkaufs verbunden mit Dienstleistungen zum Zwecke der unmittelbaren Versorgung der individuellen Konsumenten vollzogen. Die sozialistischen Einzelhandelsbetrieb arbeiten auf der Grundlage des Planes nach der wirtschaftlichen Rechnungsführung. Sie müssen, indem sie ihre Fonds effektiv ausnutzen und die Arbeitsproduktivität steigern, hohe Versorgungsleistungen bei geringstem Aufwand sichern. - In existieren volkseigene, genossenschaftliche, Kommission- und private Einzelhandelsbetrieb Wirtschaftorganisatorisch hat sich folgende Struktur der Einzelhandelsbetrieb herausgebildet: a) Betriebe mit konzentrierter, im allgemeinen auf ein oder wenige Großobjekte beschränkter materiell-technischer Basis, relativ universellem Angebot an Konsumgütern des Massenbedarfs und breitem Versorgungsradius (Warenhäuser); b) Betriebe mit einer relativ großen Anzahl verschiedenartiger territorial verstreuter Verkaufseinrichtungen, wie Kaufhäuser, Kaufhallen, Verkaufsstellen, ohne wesentliche Begrenzung des Handelsprogramms für Konsumgüter des Bevölkerungsbedarfs, oftmals unter Einschluss der Gaststätten; c) Betriebe mit einer größeren Anzahl von Verkaufseinrichtungen, meistens unterschiedlichen Typs, und spezialisiertem Handelsprogramm, z. B. Waren täglicher Bedarf, Textil- und Bekleidungserzeugnisse, oder auch Gaststätten. Spezialisierte Einzelhandelsbetriebe dieser Art kommen vor allem in der Hauptstadt Berlin, in den Bezirksstädten, Großstädten und industriellen Ballungsgebieten vor. Private Einzelhandelsbetrieb (einschl. .Kommissionshandel) bestehen in meist aus nur einer Wirtschaftseinheit (Verkaufsstelle).