Einzelhandelsnetz

Einzelhandelsnetz - Gesamtheit aller standortgebundenen und -veränderlichen (ambulanten) Verkaufsstellen mit oder ohne Verkaufsraumfläche, Gaststätten und Einrichtungen des Versandhandels der verschiedenen Eigentums- und Betriebsformen eines Territoriums (Republik, Betrieb, Kreis, Stadt, Versorgungsbereich), die der Versorgung der Bevölkerung mit Konsumgütern sowie warenbezogenen und gastronomischen Leistungen dienen. Das Einzelhandelsnetz ist Teil der materiell-technischen Basis des Einzelhandels und Element der sozialen Infrastruktur. Für seine Gestaltung sind drei Prinzipien maßgebend: a) Das Prinzip der komplexregionalen Organisation soll sichern, dass alle Verkaufsstellen und öffentlichen Gaststätten, die im jeweiligen Territorium an der Versorgung der Bevölkerung mitwirken, sinnvoll zusammenwirken, unabhängig von Eigentumsform und Unterstellung. Entsprechend der sozialökonomischen und territorialen Struktur und den bestehenden und sich herausbildenden Konzentrationspunkten wird das Territorium in Versorgungsgebiete, -teilgebiete und -bereiche unterteilt. Ziel ist, die Einrichtungen des Einzelhandels auf die zweckmäßigsten Standorte zu verteilen, an denen sie am günstigsten die Versorgung sichern, in zumutbarer Zeit zu erreichen sind und zugleich ihre Tätigkeit effektiv vollziehen können. b) Das Prinzip des stufenweise konzentrischen Aufbaus des Einzelhandelsnetz berücksichtigt den Zusammenhang zwischen der regionalen Gliederung des Versorgungsgebietes, den Verbrauchs- und Einkaufsgewohnheiten der Bevölkerung, der Häufigkeit der Nachfrage nach den einzelnen Waren. Daraus leitet sich der stufen- weise Aufbau des Einzelhandelsnetzes ab. Dabei gilt der Grundsatz: Je stärker die Nachfrage, desto mehr sind die Einrichtungen den Wohnungen der Konsumenten anzunähern, je geringer die Nachfrage, desto größer Entfernung und Konzentration. Die erste Stufe umfasst alle Waren und Leistungen des täglichen Bedarfs (wie Kaufhallen, Landhandelsverkaufsstellen, Speise- und Getränkegaststätten), die zweite Stufe außer den Waren des täglichen Bedarfs Konsumgüter und Leistungen der häufigen Nachfrage (Kaufhäuser, Industriewarenverkaufsstellen, Spezialitätengaststätten), die dritte Stufe insbesondere Waren und Leistungen des seltenen Bedarfs (Einrichtungshäuser, hochspezialisierte Industriewaren- sowie Nahrungs- und Genussmittelverkaufsstellen). c) Das Prinzip der bedarfsorientierten Spezialisierung berücksichtigt die Entwicklung sozialistischer Lebens-, Verbrauchs- und Einkaufsgewohnheiten und eines leistungsfähigen Einzelhandels. Um die Bevölkerung immer besser zu versorgen und ihr den Einkauf zu erleichtern, sind die Waren nach Bedarfskomplexen anzubieten. In welchem Maße. sich die Einrichtungen spezialisieren, hängt von Größe, Standort und örtlichen Gegebenheiten ab.