Einzelhandelsumsatzplanung

Einzelhandelsumsatzplanung - Festlegung der Entwicklung des Einzelhandelsumsatzes in Umfang und Struktur sowie in territorialer und zeitlicher Hinsicht; Bestandteil der Handelsplanung. Sie ist eng mit der Planung der Nettogeldeinnahmen der Bevölkerung, bes. des Kauffonds, und der Warenfondsplanung für Konsumgüter verflochten. Der Einzelhandelsumsatz wird auf staatlicher Ebene (zentral und territorial) sowie in den wirtschaftsleitenden Organen und Betrieben des Handels einschließlich ihrer Versorgungseinrichtungen geplant. Entsprechend dem demokratischen Zentralismus dient die betriebliche Einzelhandelsumsatzplanung dazu, die verbindlichen Kennziffern der staatlichen Einzelhandelsumsatzplanung vorzubereiten und weiter zu präzisieren. Wichtige Grundlagen für die Einzelhandelsumsatzplanung sind: a) Beschlüsse und Direktiven von Partei und Regierung zur weiteren planmäßigen Erhöhung des Lebensniveaus der Bevölkerung; b) der Bedarf der Bevölkerung an Waren und Dienstleistungen sowie Gesetzmäßigkeiten der Umsatzentwicklung; c) die Bilanz der Geldeinnahmen und -ausgaben der Bevölkerung; d) die Entwicklung der Warenfonds für die Bevölkerung in Umfang, Struktur und Preisgruppenanteilen; e) sozialökonomische Kennziffern; f) Schlussfolgerungen aus Analysen über die Entwicklung des Einzelhandelsumsatzes zurückliegender Jahre (Zeitreihen) sowie aus Trendberechnungen. - Für die Einzelhandelsumsatzplanung spielen die Kennziffer Einzelhandelsumsatz pro Kopf der Bevölkerung und der Ausstattungsgrad der Haushalte mit ausgewählten Konsumgütern eine besondere Rolle. Der Einzelhandelsumsatz wird zu Einzelhandelsverkaufspreisen in einer durch die Planmethodik festgelegten Nomenklatur geplant. Die Einzelhandelsumsatzplanung ist eine wichtige Grundlage für die Planung der ökonomischen Reproduktion im Handel und der Volkswirtschaft, schließt weitgehend die Bestandsplanung ein und ist mit der Planung handelstypischer Dienstleistungen eng verbunden.