Einzelhandelsverkaufspreis

Einzelhandelsverkaufspreis, Abk. EVP - Preis, zu dem vornehmlich der Einzelhandel die Konsumgüter an individuelle Konsumenten verkauft. Soweit diese bei anderen Institutionen (Industrie, Großhandel) kaufen, wird ebenfalls der Einzelhandelsverkaufspreis berechnet. Der Verkauf von Konsumgütern an gewerbliche und andere Verbraucher (für produktive oder gesellschaftliche Konsumtion) unterliegt gesetzlich geregelten Beschränkungen; es gelten für sie die -gültigen Einzelhandelsverkaufspreis. Es besteht demnach eine typische, aber keine strenge institutionelle und funktionelle Zuordnung der Einzelhandelsverkaufspreis. Der Einzelhandelsverkaufspreis ist Bestandteil der Verbraucherpreise, er setzt sich aus dem Industrieabgabepreis sowie der Groß- und Einzelhandelsspanne zusammen und widerspiegelt im Prinzip den gesellschaftlich notwendigen Arbeitsaufwand der Konsumgüter. Der Einzelpreis kann vom gesellschaftlich notwendigen Arbeitsaufwand des Erzeugnisses abweichen. Mit Hilfe der im Industrieabgabepreis enthaltenen produkt- gebundenen Stützung bzw. produktgebundenen Abgabe werden die preisbildenden Faktoren berücksichtigt, die unter bestimmten Bedingungen zu einer Inkongruenz zwischen Wert und Preis führen und das Niveau der Einzelhandelsverkaufspreis bestimmen. Es sind dies lang- oder kurzfristige Veränderungen zwischen Angebot und Nachfrage, die Gebrauchswertrelationen und das Gebrauchswertniveau sowie soziale Faktoren. Die Entwicklung der Einzelhandelsverkaufspreis vollzog sich in drei Etappen: nach 1945 galt ein absoluter Preisstopp in Verbindung mit umfangreichen administrativen Maßnahmen (Rationierung) zur Sicherung der Versorgung der Bevölkerung auf der Grundlage eines nachkriegsbedingt niedrigen Produktionsniveaus und einer aufgeblähten Geldzirkulation; b) in Verbindung mit einer Währungsreform wurden die Einzelhandelsverkaufspreis 1948/49 neu geordnet. Es galten niedrige Preise für rationierte Konsumgüter und ein höheres Preisniveau (sogen. HO-Preise) für den freien Verkauf sonst bewirtschafteter Waren. Das hohe Preisniveau wurde entsprechend den volkswirtschaftlichen Möglichkeiten schrittweise abgebaut und zahlreiche Preissenkungen fanden statt; c) 1958 konnte, unter Berücksichtigung der damals bestehenden Einkommensverhältnisse und dem sich entwickelnden Warenfonds, das doppelte Preisniveau aufgehoben und die Einzelhandelsverkaufspreis vereinheitlicht werden. Danach wurden alle Anstrengungen auf die Sicherung stabiler Preise gerichtet; geringfügige Preissenkungen und Preiserhöhungen glichen sich im Wesentlichen aus. Auf dem VHI. und IX. Parteitag wurde die Politik stabiler Preise nachdrücklich bekräftigt. Gemäß Beschluß über die Bestätigung der Verbraucherpreise für Konsumgüter (17. 11.71) wurden zur Sicherung der Stabilität der Verbraucher- preise differenzierte Maßnahmen eingeleitet. Dazu gehören die Planung der Einzelhandelsverkaufspreis einschließlich der Preisgruppenanteile, insbesondere für die unteren Preisgruppen, die Anwendung neuer Grundsätze für die Bildung der Einzelhandelsverkaufspreis und ihre zentrale Bestätigung sowie die Analyse ihrer Entwicklung und eine straffe Kontrolle. Die Politik stabiler Verbraucherpreise ist in Verbindung mit der bedarfsgerechten Versorgung Bestandteil des sozialpolitischen Programms. Für die Sicherung dieser Preise wendet der sozialistische Staat jährlich Milliardensummen (1975 ca. 15 Md. M) auf. Die Politik stabiler Verbraucherpreise verlangt angesichts veränderter außenwirtschaftlicher Situation hohe Leistungen aller Werktätigen bei der Intensivierung des Reproduktionsprozesses. Die Einzelhandelsverkaufspreis werden in die Entwicklung des Lebensniveaus des Volkes eingeordnet, wobei die spezifischen fördernden oder hemmenden Impulse auf das Verhalten der Konsumenten, die durch die verschiedenen Maßnahmen der Realeinkommensentwicklung ausgelöst werden, zu berücksichtigen und zu koordinieren sind. Es ist stets genau zu prüfen, wie die Mittel zur Steigerung des Lebensniveaus ökonomisch und sozialpolitisch effektiv eingesetzt werden können. Die Planung der E. trägt der Komplexität der Entwicklung des Lebensniveaus Rechnung. Es werden in der Planungsordnung sowohl die Grundsätze der Preisbildung und die Prinzipien der Preisstabilität festgelegt, als auch die Anforderungen der Preispolitik in den sie tangierenden Planungsabschnitten verankert (Warenfondsentwicklung, Währungsstabilität, Realeinkommensentwicklung, Staatshaushalt usw.). Die Bildung der Einzelhandelsverkaufspreis erfolgt entsprechend den Grundsätzen der Preisbildung für neue und weiterentwickelte Erzeugnisse, welche die preisbildenden Faktoren berücksichtigen, auf der Grundlage von Preisanträgen bzw. mit Hilfe von Handelspreiskatalogen und Preislisten. Die Bildung der Einzelhandelsverkaufspreis ergibt sich auf dem Wege der Rückrechnung durch die Einordnung in das bestehende Sortiment. Die Entscheidung über die Höhe des Einzelhandelsverkaufspreis beruht auf der Preiskalkulation, auf Gebrauchswertvergleichen, auf Analysen des Bedarfs und der Produktionsmöglichkeiten, auf der Einschätzung der Wirkung sich ergebender Preisrelationen sowie der Berücksichtigung politischer und sozialer Aspekte. Die Preisbeiräte, die bei der Festlegung des Preises mitwirken, sichern zusammen mit den Preisbildungsorganen die Preispolitik des sozialistischen Staates.