Einzugsbereich

Einzugsbereich - durch ökonomische und territoriale Bedingungen objektiv oder administrativ begrenztes Gebiet, auf das sich die Tätigkeit eines Handelsorgans (Betrieb, Niederlassung, Verkaufsstelle) bzw. eines Verarbeitungsbetriebes erstreckt, z. B. hinsichtlich des Kaufs landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Molkerei, Großhandelsbetrieb usw.) oder der Versorgung von Bedarfsträgern (Einzelhandel und Großverbraucher) und von unmittelbaren Verbrauchern mit Konsumgütern.