Einzugspreis

Einzugspreis - im Kapitalismus angewandte, mit einem Einzugsbereich gekoppelte Preisform. Grundgedanke des Einzugspreises ist, durch Bindung von Lieferanten bzw. Abnehmern, die in diesem Falle unter regionalen Gesichtspunkten steht, Geschäfts- und/oder Produktionskontinuität aus Sicht der bestmöglichen Profiterzielung zu sichern. Die Preisbindung erfolgt vorrangig unter Ausnutzung der regionalen Monopolstellung des Aufbzw. Verkäufers bei differenzierter Berücksichtigung der jeweiligen Marktentfernung. Einige typische Einzugspreis sind: a) ein Preis für Agrarerzeugnisse zur industriellen Weiterbe- oder verarbeitung, der im Einzugsgebiet eines Hauptabnehmers (Zuckerfabrik, Molkerei oder Obst- und Gemüseverwertungsbetrieb) gleich ist und nur nach der Transportpreisstellung differenziert wird; b) ein nach territorialen Einzugsgebieten gestaffelter Preis für industriell zu verarbeitende Agrarerzeugnisse, der die unterschiedlichen Frachtkosten zum Hauptabsatzmarkt berücksichtigt; c) ein nach territorialen Einzugsgebieten gestaffelter Preis unter Berücksichtigung der objektiv bedingt unterschiedlichen Produktionskosten (Gebirgslagen, Niederungen). Die für den Einzugspreis geltenden Einzugsgebiete sind nach Orten festgelegt. Der Einzugspreis ist nicht mit dem Zonenpreis identisch.