Elementarschadenversicherung

Elementarschadenversicherung - Versicherung, die Schäden an Sachen infolge Einwirkung von Elementarereignissen zum Gegenstand hat. Der Versicherungsschutz kann sich entweder auf ein Elementarereignis erstrecken (z. B. Hagelversicherung oder Sturmschadenversicherung) oder auf eine Kombination mehrerer Elementargefahren. Im engeren Sinne bezeichnet man solche Versicherungen als Elementarschadenversicherung, bei denen mehrere Elementarereignisse in den Versicherungsschutz einbezogen sind. Mit der Einführung komplexer Versicherungsformen für die sozialistische Wirtschaft sowie für das persönliche Eigentum der Bürger hat die Elementarschadenversicherung als Bestandteil dieser Versicherungsformen in an Umfang und Bedeutung gewonnen. Sie wird in erheblichem Umfang für Grund- und Umlaufmittel, lebendes Inventar und Bodenerzeugnisse sowie für das Eigentum der Bürger an Gebäuden, Hausrat, Kraftfahrzeugen u. a. im Rahmen von Pflicht- und freiwilligen Versicherungen gewährt.