Emission- und Girobanken

Emission- und Girobanken - Banken, die die Regulierung des Geldumlaufs, die Aufgaben eines Kassenvollzugsorgans der Haushalte und die Refinanzierung der anderen Kreditinstitut durchzuführen hatten. 1948 wurde als Spitzeninst. die Deutsche Emissions- und Girobank gegr., aus der die Deutsche Notenbank hervorging. Die Emission- und Girobanken der Länder wurden 1950 zusammen mit den Landeskreditbanken in die damalige Deutsche Notenbank eingegliedert. Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik.