Energiebedarf

Energiebedarf - Bedarf der produktiven, gesellschaftlichen und individuellen Konsumenten an den verschiedenen Energieformen (Elektroenergie, Gas, Wärme). Man unterscheidet a) Wärmebedarf der Industrie für die Durchführung von technologischen Prozessen (Schmelzen, Glühen usw.) sowie der Landwirtschaft und der Bevölkerung für Koch- und Heizzwecke; b) Bedarf an mechanischer Energie für den Betrieb von Maschinen, Fahrzeugen und Aggregaten, unterteilt nach ortsfesten und ortsveränderlichem Energiebedarf; c) Energiebedarf für die Durchführung chemischer Prozesse; d) Energiebedarf für Beleuchtungszwecke und Nachrichtenübertragung. - Ausgangspunkt für die Ermittlung des Energiebedarfs sind die grundlegenden Ziele der gesamten Volkswirtschaft und die daraus abgeleiteten Normative und Kennziffern des Energieverbrauchs. Der Energiebedarf der Industrie wird im Rahmen des in jedem Industriebetrieb auszuarbeitenden Energieplanes auf der Grundlage von Energieverbrauchsnormen ermittelt.