Energiebilanz

Energiebilanz - Gegenüberstellung von Energieaufkommen und Energieverwendung (einschl. Verluste). Die Energiebilanz gilt für einen bestimmten Bereich, z.B. für einen Betrieb oder ein Territorium, und für einen bestimmten Zeitabschnitt, z. B. für ein Jahr. Nach der Aufgabenstellung werden verschiedene Arten von Energiebilanz unterschieden: a) Gesamtenergiebilanz, in der die Rohenergieförderung zuzüglich des Energieimports bzw. -bezugs und der Lagerbestandsverminderung sowie die Gebrauchs- bzw. Nutzungsenergie zuzüglich des Energieexports oder der Energieabgabe, der Lagerbestandsvermehrung sowie der Abgänge (z. B. Verluste) erfasst werden. b) Energieträgerbilanz, in der das Aufkommen an einem Energieträger und dessen Verwendung (einschl. Verluste) gegenübergestellt werden. Der Energieträger, z. B. Braun- kohle, Steinkohle, Gas, wird in natürlichen Maßeinheiten (t, kg oder Norm-m3 usw.) erfasst. Die Energieträgerbilanz stellt die im Bereich der Eigenerzeugung, Förderung und Umwandlung von Energieträgern bestehenden Verflechtungen (Energieverflechtung) dar. Aus der Energieträgerbilanz lassen sich die Wechselwirkungen zwischen wirtschaftlicher Energieanwendung und Gesamtwirtschaftlichkeit erkennen. c) Energieförderungsbilanz, die dazu dient, die Gewinnung und Förderung von Rohenergie, deren Transporte, Lagerung oder Speicherung zu bilanzieren. d) Energieumwandlungsbilanz, die die Umwandlung von Energieträgern in andere Energieträger, deren Transporte und die Lagerung oder Speicherung von künstlichen Energieträgem bilanziert. - In der Energiebilanz wird vor allem die Energieträgerbilanz mit hoher ökonomischer Effektivität angewandt. Energiewirtschaft