Energieplan

Energieplan - Plan des Planteiles Ökonomische Materialverwendung des betrieblichen Jahres- und Fünfjahrplanes (Jahresplanung, betriebliche, Fünfjahrplanung, betriebliche). Im Energieplan werden geplant: Kennziffern des Energieverbrauchs, Erzeugung und Verbrauch nach Energieträgern, Energieumwandlung, Bedarf und Leistung an Elektroenergie und Gasen, Verbrauch an festen und flüssigen Brennstoffen (gegliedert nach Sorten und Quartalen). Der Energieplan wird auf der Grundlage technisch-ökonomischer Kennziffern und Normen des Energieverbrauchs erarbeitet. Diese orientieren auf eine rationelle Energieanwendung bei der Durchführung der Produktion. Zur Ausarbeitung des Energieplans erhalten die Betriebe die staatliche Plankennziffer Energieintensität in der Untergliederung nach Gebrauchsenergieintensität und Elektroenergieintensität. Als Anlage zum Entwurf des Energieplans übergeben die Betriebe den übergeordneten Organen sowie dem zuständigen Energieversorgungsbetrieb Programme zur Durchsetzung der rationellen Energieanwendung. Für die Aufstellung des Energieplans und für seine Einhaltung ist im Betrieb die vom Betriebsdirektor beauftragte Energiewirtschaftsstelle bzw. der Energiebeauftragte verantwortlich.