Energieversorgung

Energieversorgung - Energiewirtschaft. a) die qualitäts- und sortimentsgerechte Versorgung der Volkswirtschaft und Bevölkerung mit Elektroenergie, Gas und Fernwärme, b) die Planung der Energieerzeugung, -verteilung und des Energiebedarfes, c) die planmäßige Erweiterung, Rekonstruktion und Erhaltung ihrer Energieanlagen, d) die Durchsetzung eines wirtschaftlichen und störungsfreien, Betriebes der Energieanlagen, d) die wirtschaftliche Energieanwendung in ihren Bereichen, f) die Einhaltung der energiewirtschaftlichen Bestimmungen. - Zur Energieversorgung gehören jene Betriebe, die Elektroenergie, Gas und Fernwärme als Hauptprodukt erzeugen, fortleiten oder verteilen. Das bedeutet, dass. die Kraftwerke und Wärmeerzeuger von Industriebetrieben, die dort Hilfsprodukte oder Nebenprodukte herstellen (z. B. Industriekraft- werke), nicht zu den Energieversorgungsbetrieben gehören. Das Schwergewicht der Verantwortung dei Energieversorgungsbetriebe liegt mehr und mehr auf der Erweiterung, Rekonstruktion und Erhaltung der Energieerzeugungs- und -übertragungsanlagen. Die Energieerzeugung wird in zunehmendem Maße in modernen Großbetrieben konzentriert. Das Ministerium für Kohle und Energie ist das Organ des Ministerrates für die einheitliche Leitung und Planung der Energiewirtschaft. Es ist für die Deckung des Bedarfs an Energieträgern entsprechend den staatlichen Plänen und Bilanzen mit hoher Versorgungszuverlässigkeit, Produktivität und volkswirtschaftlicher Effektivität verantwortlich. Das Ministerium für Kohle und Energie stellt die Komplexbilanz Energie auf. In dieser Bilanz sind der Energiebedarf und die Art seiner Deckung nach volkswirtschaftlichen Maßstäben festgelegt. Die planmäßige Senkung der Energieintensität und die Nutzung von Möglichkeiten des Austausches von Energieträgern wird berücksichtigt. Gleichzeitig wird die Gebrauchs- und Primärenergiestruktur ausgewiesen. Die Energieversorgungsbetriebe haben auf Grund der Besonderheiten des Produktionsprozesses (Zeitgleichheit von Erzeugung, Transport, Absatz oder Verteilung, sowie Verbrauch) zugleich wichtige Funktionen der Zirkulation zu erfüllen. Die Verteilung der erzeugten Energie bis zum Letztabnehmer (Groß- oder Kleinabnehmer) obliegt dem Energieversorgungsbetrieb (Energieverteilung ist der Sammelbegriff für alle Formen des Energietransports und der Energiefortleitung bis zum Verbraucher).