Energiewirtschaft

Energiewirtschaft - komplexer Bereich der Gesellschaft, der die Bereiche Energieversorgung und Energieanwendung umfasst. Die Energieversorgung ist jener Bereich der Volkswirtschaft, der durch eine effektive Gewinnung der Rohenergie, ihre wirtschaftliche Umwandlung, Fortleitung und Verteilung sowie durch die Bereitstellung von Gebrauchsenergie den Bedarf an Nutzenergie zu befriedigen hat. Die Energieanwendung ist die energetische und nichtenergetische Nutzung von Energieträgern. Energetische Nutzung ist der Einsatz der Energieträger als Gebrauchsenergie, Hilfsenergie und Umwandlungsenergie. Nichtenergetische Nutzung ist z: B. die stoffwirtschaftliche Nutzung. Die Energiewirtschaft bildet eine entscheidende Grundlage für die Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts sowie für die Intensivierung in allen Bereichen der Volkswirtschaft. Daher kommt der planmäßigen, kontinuierlichen sowie sortiments- und qualitätsgerechten Versorgung der Wirtschaft und der Bevölkerung mit Elektroenergie, Fernwärme, Kraftstoffen und Brennstoffen bes. Bedeutung zu. Die wachsenden Aufgaben bei der Bereitstellung von Brennstoffen und Energie erfordern die maximale Nutzung der eigenen Roh- und Brennstoffressourcen. Darüber hinaus werden Energieträger in Form von Erdöl, Erdgas und Kohle in großem Maße importiert. Damit werden der Bedarf der Bevölkerung an Energie gedeckt und ein planmäßiges Wachstum sowie die Intensivierung aller Zweige der Volkswirtschaft gesichert. Die Deckung des wachsenden Energiebedarfs erfordert einerseits die Erweiterung der Kapazitäten für die Energiegewinnung und andererseits die rationelle Energieanwendung. - Wichtige Aufgaben der Energiewirtschaft sind a) Anwendung und effektive Nutzung neuer Technologien und Anlagen zur umfassenden Rationalisierung aller Prozesse der Gewinnung und Umwandlung, des Transports und der Anwendung der Energieträger; b) Erhöhung der Effektivität der Grundfonds in der Energiewirtschaft durch Steigerung ihrer Leistungsfähigkeit und hohe Auslastung der vorhandenen Geräte und Anlagen; c) Erhöhung der Effektivität der Investitionen in der Energiewirtschaft durch Senkung der Investitionskosten, Verkürzung der Bauzeiten und Einhaltung der projektierten Parameter; d) Steigerung der Arbeitsproduktivität in der Instandhaltung, im Transport und bei den Lagerprozessen der Energiewirtschaft; e) weitere Vertiefung der sozialistischen ökonomischen Integration bei der Vorbereitung und Errichtung neuer Energieanlagen sowie gemeinsame Erschließung von Energieressourcen; f) Verbesserung der Effektivität der Energieumwandlung und die Senkung von Umwandlungsund Vertragungsverlusten; g) bessere Nutzung der Sekundärenergie, vor allem der Abwärme; h) Einhaltung der Normative für die Wärmedämmung und Regelung der Wärmezufuhr bei der Beheizung von Wohnungen, Industrie- und Gesellschaftsbauten; i) Erhöhung des energetischen Wirkungsgrades in industriellen Energieanwendungsanlagen; j) Nutzung der Wärme-KraftKopplung. Die Sicherung der Energieversorgung der Volkswirtschaft ist eine verantwortungsvolle Aufgabe der Staats- und Wirtschaftsorgane. Die staatlichen Organe und Betriebe der Energiewirtschaft haben a) den Energiebedarf langfristig zu planen, b) die Gewinnung und den Transport der Energieträger entsprechend den staatlichen Plänen zu sichern, c) den Energieplan auszuarbeiten und abzurechnen sowie die Plankennziffern aufzuschlüsseln, eine hohe volkswirtschaftliche Effektivität der betrieblichen Energiewirtschaft zu gewährleisten. e) die Initiative der Werktätigen im sozialistischen Wettbewerb auf die energiewirtschaftlichen Aufgaben zu lenken, f) volkswirtschaftlich begründete Vorräte an festen und flüssigen Brennstoffen zu sichern, g) die energiewirtschaftlich vorbildlich arbeitenden Betriebe zu fördern, h) den wissenschaftlich-technischen Fortschritt bei der Herstellung von Anlagen und Bauwerken zur Energieumwandlung und -fortleitung zu gewährleisten. - Die Energiewirtschaft wird durch das Ministerium für Kohle und Energie einheitlich geleitet. - Die Energiewirtschaft ist einbezogen in die sozialistische ökonomische Integration. Die XXX. Tagung des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe beschloss u. a. das Programm für die Zusammenarbeit in den Brennstoff-, Energie- und Rohstoffzweigen. Dadurch wird die zuverlässige Versorgung der sich dynamisch entwickelnden Wirtschaft der Mitgliedsländer des RGW mit Energieträgern und Elektroenergie gewährleistet. Dieses Programm wird durch Konzentration umfangreicher Investitionen, Vereinigung der materiellen und finanziellen Ressourcen interessierter RGW-Länder, rationelle Standortverteilung energie- und materialintensiver Produktion, weitere Erschließung von Lagerstätten aller Brennstoffarten, beschleunigte Entwicklung von Methoden zur Gewinnung neuer Energiequellen sowie durch Entwicklung der Kernenergetik realisiert. Das internationale Verbundnetz, die Erdölleitung Freundschaft und die Erdgastransitleitung ;,Nordlicht sind Ausdruck der Zusammenarbeit der RGW-Länder auf dem Gebiet der Energiewirtschaft Energieverbundsysteme werden in zunehmendem Maße weiter ausgebaut und sind eine wichtige Grundlage für eine stabile Versorgung der RGW- Länder mit notwendigen Energieträgern.