Erbschaftsteuer

Erbschaftsteuer - Steuer auf den Vermögenszugang durch Erbanfall oder Schenkung (Schenkungsteuer). Die Erbschaftsteuer ist in der Höhe nach dem Wert des Erwerbs und nach dem Verwandtschaftsgrad gestaffelt. In bestehen zwei Steuerklassen (Steuerklasse I: Ehegatten und Kinder; Steuerklasse II: alle übrigen Erwerber und Zweckzuwendungen). Nur der einen Freibetrag übersteigende Betrag ist steuerpflichtig.