Erfassung

Erfassung, Beobachtung, Erhebung, Zählung -Sammlung von zahlenmäßigen Angaben über eine zu untersuchende Erscheinung. Im Ablauf der statistischen Arbeit folgt die Erfassung der Vorbereitung (Vorbereitung, statistische) und wird vor der Aufbereitung (Aufbereitung, statistische) und der Auswertung (Auswertung, statistische) durchgeführt. Die Datenerfassung umfasst die Ermittlung und Bereitstellung der für den Datenverarbeitungsprozess notwendigen Daten. Die Daten können sowohl manuell als auch mechanisch festgestellt und auf Belege übertragen werden. Diese Arbeit entfällt beim Einsatz von Beleglesern; bei automatisierter Datenermittlung gehen die Angaben unmittelbar über Messwerterfassungseinrichtungen in maschinell verarbeitbare Datenträger ein. Von der exakten Erfassung wird die Zuverlässigkeit des Zahlenmaterials entscheidend mitbestimmt. Sie muss deshalb als organisatorische und ideologische Aufgabe gesehen werden. Die Erfassung ist die Grundlage für die umfassende Untersuchung einer gesellschaftlichen Erscheinung in ihrer Gesamtheit, ihren Teilen und ihren Beziehungen. Durch die Erfassung werden Angaben über die Einheiten ermittelt, um Aufschluss über die Quantität und Qualität der Erscheinung zu gewinnen. Die Erfassung ist abhängig vom Informationsbedarf und dem Verhältnis des für die Erfassung notwendigen Aufwandes zum Nutzen. Das beeinflusst entscheidend die Art, den Umfang, die Periodizität, den Zeitpunkt bzw. Zeitraum der Durchführung der Erfassung. Die Entwicklung von Rechnungsführung und Statistik war die Grundlage zur Schaffung einer vereinheitlichten Primärerfassung. Mit der Erfassung der kleinsten Einheiten in einer Primärdokumentation ist sowohl die Aufstellung betrieblicher Abschlussdokumente möglich als auch die Gewinnung der für überbetriebliche und volkswirtschaftliche Zwecke erforderlichen Daten und Kennziffern. Von entscheidender Bedeutung ist dabei der Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen. - Bei den statistischen Untersuchungen muss entschieden werden, wie viel Einheiten des Untersuchungsobjekts in die Erfassung einbezogen werden. Man unterscheidet zwischen Total- und Teilerfassungen. Eine Totalerfassung liegt dann vor, wenn alle zum Untersuchungsobjekt gehörenden Einheiten erfasst werden. Bei einer Teilerfassung (auch Teilerhebung gen.) Wird dagegen nur ein bestimmter Teil der Einheiten in die Untersuchung einbezogen, z. B. bei Verkehrszählungen. Die Teilerfassung ist billiger, liefert schnell Ergebnisse, ist dadurch aktueller und lässt sich auch dort anwenden, wo eine Totalerfassung unmöglich ist oder man sich aus Zweckmäßigkeitsgründen auf eine Auswahl von Einheiten beschränkt. - Die Auswahl des in die Erfassung einzubeziehenden Teils einer Gesamtheit kann auf dem Zufallsprinzip beruhen (Wirkung des Gesetzes der großen Zahlen) oder bewusst vorgenommen werden (Ausschaltung der Wirkung des Gesetzes der großen Zahlen). Im ersten Fall wird die Teilerfassung als Stichprobe bezeichnet. Dabei muss das Ergebnis der Teilerfassung repräsentativ sein, d. h. es muss jeweils Rückschlüsse auf das gesamte Untersuchungsobjekt zulassen (daher auch als Repräsentativerfassung bezeichnet).