Erfindung

Erfindung - gegenüber dem Weltstand neue Lösung eines technischen Problems, durch die wesentliche Seiten der bekannten Technik weiterentwickelt werden. Erfindung haben im Ergebnis schöpferischer Tätigkeit die Entwicklung neuer Erzeugnisse oder produktionstechnischer Verfahren sowie die Weiterentwicklung bekannter Erzeugnisse oder Verfahren zum Gegenstand. Die in einer Erfindung zum Ausdruck kommende hohe Leistung für die sozialistische Gesellschaft wird nach dem Erfinderrecht moralisch und materiell anerkannt (Erfindervergütung, Erfinderentgelt). Um eine Verwertung der in auf der Grundlage der wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit der RGW-Mitgliedsländer geschaffenen Erfindung im Interesse der sozialistischen Staatengemeinschaft zu gewährleisten, sind solche Erfindung grundsätzlich, je nach ihrer konkreten Bedeutung, als Staats- oder Dienstgeheimnisse (Geheimnisschutz) zu behandeln und zu gegebener Zeit im erforderlichen Umfang im In- und Ausland schutzrechtlich zu sichern. Bei gegebenen gesetzlichen Voraussetzungen können in für Erfindung. Wirtschaftspatente oder Ausschließungspatente erworben werden. Für Erfindung, die in der sozialistischen Wirtschaft erarbeitet wurden, kommen nur Wirtschaftspatente in Betracht, die auch den Charakter von Geheimpatenten haben können. Der Rechtsschutz für Erfindung im Ausland richtet sich nach den dort geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den entsprechenden internationalen Abkommen.