Erfüllungsgehilfe

Erfüllungsgehilfe - Recht Betrieb oder Bürger, dem der Schuldner die Erfüllung ihm obliegender Verbindlichkeiten übertragen hat (z. B. ein Handwerker erfüllt die Instandhaltungspflicht des Vermieters gegenüber dem Mieter). Das Handeln des Erfüllungsgehilfen wirkt für den Schuldner. Bei Vertragsverletzungen ist dieser für das Verhalten des Erfüllungsgehilfen wie für eigenes verantwortlich. Der Erfüllungsgehilfe kann seinerseits vom Schuldner nur aus dem zwischen ihnen bestehenden Rechtsverhältnis (z. B. Dienstleistungsvertrag, Auftrag) verantwortlich gemacht werden. Hat der Erfüllungsgehilfe neben Erfüllungshandlungen außervertraglich Schäden verursacht, ist er dem Geschädigten gegenüber selbst verantwortlich.