Erfüllungsort

Erfüllungsort - Ort, an dem die Leistung vom Verpflichteten (Schuldner) abschließend zu erbringen ist; beim Liefervertrag auch Lieferort gen. Der Berechtigte (Gläubiger) hat die ordnungsgemäß am Erfüllungsort angebotene Leistung abzunehmen (Abnahme). Die Leistung am Erfüllungsort bewirkt die Erfüllung der Leistungspflicht, ist mit dem Gefahrübergang verbunden und meist für die Einhaltung der Leistungszeit maßgebend. Erfüllungsort ist nach dem Zivilgesetzbuch der Sitz des Schuldners, nach dem Vertragsgesetz für die Hauptleistung des Auftragnehmers der Sitz des Auftraggebers, falls kein anderer Ort kraft Vereinbarung oder Rechtsvorschrift oder nach dem Zweck der Leistung Erfüllungsort ist (z. B. der Montageort bei Montageleistungen oder der Grenzübergangsbahnhof des Verkäuferlandes bei Eisenbahntransporten).