Ergebnisrechnung

Ergebnisrechnung, Erfolgsrechnung, Gewinn- und Verlustrechnung- Gegenüberstellung von Kosten und Erlösen sowie anderer ergebniswirksamer Positionen zwecks detaillierten Nachweises des Ergebnisses (Gewinn oder Verlust) aus der wirtschaftlichen Tätigkeit der Betriebe, Kombinate, Einrichtungen und wirtschaftsleitenden Organe in der Regel für den Zeitraum eines Jahres. Sie ist neben der buchhalterischen Bilanz der wichtigste Bestandteil der jährlichen zentralisierten Finanzberichterstattung und mithin Grundlage für die Prüfung und Bestätigung der Jahresabschlussunterlagen durch die Staatliche Finanzrevision. Die Ergebnisrechnung umschließt alle Teile des einheitlichen Betriebsergebnisses, in der Industrie u. a. Zweigen der materiellen Produktion im Wesentlichen das Inlandsergebnis aus realisierter Warenproduktion (Absatzergebnis), das übrige Ergebnis und das Ergebnis aus Export. Da in der Ergebnisrechnung jegliche ergebnisbeeinflussenden Faktoren unter Berücksichtigung der Bestandsveränderungen an unfertigen und fertigen Erzeugnissen bzw. Leistungen sichtbar gemacht werden, ist sie nicht identisch mit dem Ergebniskonto, das den erzielten Gewinn oder Verlust lediglich global ausweist. Ihre Angaben gründen sich nicht nur auf die Kontenführung, sondern zugleich auch auf die Leistungs-, Kosten- und Nutzensrechnung. Zum Zwecke des Plan-IstVergleichs enthält die Ergebnisrechnung Plan- und Ist-Kennziffern. Mitunter sind für die Ergebnisrechnung auch noch die früheren Bezeichnung Erfolgsrechnung und Ertragsrechnung gebräuchlich.