Erlebensfallversicherung

Erlebensfallversicherung, Versicherung auf den Erlebensfall - Form der Lebensversicherung, bei der die Auszahlung der Versicherungsleistung an die Bedingung geknüpft ist, dass die versicherte Person einen im Versicherungsvertrag festgelegten Zeitpunkt erlebt. Stirbt die versicherte Person vorher, wird in der Regel die Versicherungsleistung nicht ausgezahlt (Ausnahme: Sparrentenversicherung). Die typische Form der Erlebensfallversicherung ist die Leibrentenversicherung. Das Risiko des Versicherers besteht bei der Erlebensfallversicherung insbesondere darin, dass die versicherten Personen im Durchschnitt älter werden, als bei der Beitragskalkulation angenommen wurde (Sterbetafel). Da sich bei der Erlebensfallversicherung eine Risikoprüfung analog der Versicherung auf den Todesfall von selbst verbietet, muss der Versicherer bei der Aufstellung des Tarifes einmal das Moment der Antiselektion, zum anderen das seit Jahrzehnten zu beobachtende Steigen der Lebenserwartung bei der Wahl der Rechnungsgrundlage berücksichtigen.