Ernteversicherung

Ernteversicherung - alle Versicherungsformen, die den finanziellen Ausgleich von Ernteverlusten zum Gegenstand haben, die bei versicherten Bodenerzeugnissen durch Naturereignisse eingetreten sind. Zu den versicherten Gefahren zählen Elementarereignisse (z. B. Hochwasser, Hagel), abnorme Witterungsverhältnisse (z. B. Dürre, Frost), das Auftreten tierischer und pflanzlicher Schädlinge. Im Rahmen der Ernteversicherung können Bodenerzeugnisse gegen die Folgen einzelner Gefahren (z. B. Hagelversicherung) oder mehrerer, genau bestimmter und voneinander abgegrenzter Gefahren (z. B. Versicherung der sozialistischen Betriebe der Land-, Nahrungsgüter- und Forstwirtschaft) versichert werden. Sie tritt auch in Form der Ernteertragsausfallversicherung auf (z. B. als Bestandteil der Pflichtversicherung der Kolchosen in der Sowjetunion). Der Versicherungsschutz in der Ernteertragsausfallversicherung erstreckt sich auf alle Gefahren, die die pflanzliche Produktion bedrohen. Die Versicherungssumme wird auf einen Prozentsatz des Durchschnittsertrages begrenzt. Dadurch bleiben gewisse, normal auftretende Schwankungen der Ernteerträge unberücksichtigt. Durch den Ausgleich größerer Ernteverluste unterstützt die Ernteertragsausfallversicherung wesentlich die Stabilität des landwirtschaftlichen Reproduktionsprozesses.