Ersatzanspruch

Ersatzanspruch - 1. Anspruch auf Wertersatz, der an die Stelle des Anspruchs auf Herausgabe einer unberechtigt erlangten Leistung tritt, wenn die Herausgabe des Erlangten nicht mehr möglich ist. - 2. Sammelbez. für jegliche Ansprüche auf Aufwendungsersatz und Schadenersatz.