Ersatzsicherheiten

Der Begriff Ersatzsicherheiten stammt aus dem Bereich der Baufinanzierung und beschreibt Zusatzsicherheiten, die im Falle einer Kreditunwürdigkeit seitens des Bauherrn anfallen oder wenn er die Darlehensgrenzen überschritten hat. Ersatzsicherheiten sind immer dann notwendig, wenn mehr als 80% Darlehen für eine Immobilie vorliegen. Diese Ersatzsicherheiten sind für den Bauherrn eine zusätzliche Belastung, stellen aber bei schlechter Bonität die einzige Möglichkeit für ihn dar, ein Darlehen vom Kreditinstitut zu bekommen. Bei positiver Bonität kann der Bauherr durch die Inanspruchnahme von Ersatzsicherheiten Kredite zu besseren Konditionen erhalten und hat Anspruch auf niedrigere Zinssätze für Immobilien. Für Kreditinstitute stellen Ersatzsicherheiten eine gute Möglichkeit dar, ihre Schutzmechanismen zu verstärken. Ersatzsicherheiten können in Form von Verpfändungen aufgenommen werden z. B. Verpfändung von Wertpapieren, Marken, Patenten, Erbanteilen oder bei GmbHs sogar Geschäftsanteilen.