Ersatzteilversorgung

Ersatzteilversorgung - Versorgung der Abnehmer von Erzeugnissen mit Ersatzteilen (einschl. der bezogenen Teile) in einem dem Verschleißbedarf angemessenen Umfang durch die Herstellerbetriebe. Für Erzeugnisse, deren Produktion im Herstellerbetrieb bereits ausgelaufen ist, gilt dies für einen von den übergeordneten Organen festzulegenden Zeitraum. Die Planung des Bedarfs an Ersatzteilen ist von den für die Planung der Enderzeugnisse verantwortlichen Organen durchzuführen. Die Ersatzteilversorgung für Produktionsmittel ist vorrangig, gegebenenfalls zu Lasten der Neuproduktion, termin- und bedarfsgerecht zu sichern. Die Ersatzteilversorgung hat große Bedeutung für die Instandhaltung.