Erstausstattung
Erstausstattung - erstmalige (urspr.) Ausstattung eines Betriebes der Produktionssphäre oder einer staatlichen Einrichtung des kulturell-sozialen Bereichs mit den notwendigen Arbeitsmitteln, . unabhängig von deren Nutzungsdauer und Wert, sofern sie nicht als selbständige Grundmittel oder Ausstattungsgesamtheit behandelt werden. In der Produktionssphäre kann sich die Erstausstattung auf neue Betriebe, Betriebsteile, Geräte oder maschinelle Anlagen erstrecken. Bei staatlichen Einrichtungen umfasst sie das notwendige Inventar, wie Mobiliar, Kleingeräte, Instrumentarien, Lehrmittel, Medikamente usw. Die Erstausstattung wird ans Investitionsmitteln finanziert. In der buchhalterischen Bilanz erscheint die Erstausstattung unter Grundmitteln (Aktiva) und wird ab 1. Januar des der Aktivierung folgenden Jahres mit den in der Nomenklatur und Verzeichnis der Abschreibungssätze festgelegten Abschreibungssätzen abgeschrieben.